Anonym Surfen, Datenschutz und Computer Sicherheit

Sicherheit & Datenschutz: Das sollten Sie wissen!
  1. Ist es nun soweit? Wird ab Ende September 2011 mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro gegen Webseitenbetreibern vorgegangen, die Facebook-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihrer Webseite einsetzen?

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat heute in einer Pressemitteilung den Abschluss ihrer technischen und rechtlichen Analyse der Social Plugins...

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  2. Mit einem Ratgeber zum sicheren Online-Banking am PC, Tablet oder anderen mobilen Endgeräten reagiert der IT-Sicherheitsspezialist McAfee auf eine Studie der deutschen Bank, nach der bis zum Jahr 2020 etwa 60 Prozent der Europäer Online-Banking nutzen werden. Viele Anwender sind sich der Gefahren beim Online-Banking aber nicht bewusst und verzichten...

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  3. In meiner kleinen Serie zur Vermeidung von Spam-Mails stellte ich Ihnen u.a. 5 einfache Methoden vor, wie Sie SPAM vermeiden können.  Zu diesem Artikel erhielt ich nun von Andi Fischer einen hervorragenden Kommentar. Dabei stellt er seine Methode vor, mit der er Spam-Mails erfolgreich vermeidet. Diese Methode gefällt mir so...

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  4. Die gefälschten Mails von DHL, UPS & Co. sind Ihnen sicherlich bereits bekannt. Heute hat meine Frau eine derartige E-Mail mit dem Betreff „Ihr Paket wurde zugestellt“ angeblich von der UPS Paketverfolgung erhalten. In der Vorweihnachtszeit ein ganz fieser Trick, den ich Ihnen hier im Detail vorstellen möchte.
    Wie sind die...

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  5. Vor wenigen Tagen sind in amerikanischen Blogs die ersten Meldungen aufgetaucht: ZoneAlarm erkennt einen neuen Trojaner. Der neue Trojaner, bekannt als Zeus.zbot.aoaq, kann jedoch nicht von der kostenlosen Version entfernt werden.

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Security-Insider | News | RSS-Feed

  • BW.tech migriert ownCloud.online auf PHP 8.4
    BW.tech hat eine neue Version des Open-Source-Filesharing-Dienstes ownCloud.online veröffentlicht. Damit wird PHP 8.4 nun zur verbindlichen Mindestvoraussetzung. Neben dem Architektur-Upgrade wurden zentrale Komponenten modernisiert und mehrere Sicherheitslücken geschlossen.
  • Bedrohungsdaten richtig priorisieren statt in Datenflut ertrinken
    SOC-Teams abonnieren immer mehr Threat Feeds, doch statt Klarheit entsteht Rauschen, denn ohne Kontext lassen sich relevante Signale nicht von harmlosen Meldungen unterscheiden. Erst wenn interne Telemetrie und externe Erkenntnisse aus dem Deep und Dark Web fusionieren, werden aus Datenmengen echte Handlungsgrundlagen für die Bedrohungsabwehr.
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    Eine GitHub-Schwachstelle ermöglicht Remote Code Execution und machte Millionen Repositories zugänglich für Cyberangreifer. Schon Anfang März folg­ten Patches für GitHub.com und Enterprise Server, doch viele Instanzen blieben zunächst ungepatcht.
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    Die G7 und die EU-Kommission legen „SBOM for AI – Minimum Elements“ vor. Mit der Richtlinie definieren sie sieben Informationscluster, um Transparenz über die KI‑Lieferkette und den KI-Lebenszyklus zu schaffen.
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    Die strengsten Cybersicherheitsmaßnahmen nützen nichts, wenn die Mitarbeiter sie nicht umsetzen können oder wollen. Mithilfe gezielter Security-Awareness-Trainings können Unternehmen dem entgegenwirken.
  • 15-Jähriger bestellt mit gestohlenen Kundendaten Waren im Internet
    Ein Jugendlicher aus Wuppertal steht unter Verdacht, sich mit illegal be­schafften Zugangsdaten, Zugriff auf Kundenkonten eines Online-Ver­sand­händlers verschafft zu haben. Dort soll der 15-Jährige Waren auf Kosten der Betroffenen bestellt haben.
  • Sichere Netzwerke brauchen Post-Quantum-Kryptographie
    Quantensicherheit ist ein Thema, das Infrastrukturbetreiber besser heute als morgen angehen sollten. Die gute Nachricht: Sicherheitsarchitekturen müssen dazu nicht auf den Kopf gestellt werden. Wichtiger sind Pragmatismus, Agilität und eine solide technische Grundlage. Sicherheit entsteht durch die schrittweise Weiterentwicklung und Ergänzung bestehender Kryptographie.
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    NIS-2 verpflichtet Unternehmen zu einem dreistufigen Meldeverfahren bei erheblichen Sicherheitsvorfällen, mit einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden. Die entscheidende Frage ist dabei nicht wann der Vorfall passiert, sondern ab wann ein Unternehmen davon Kenntnis hat. Denn schon ein begründeter Verdacht kann die Meldefrist auslösen und wer dann zögert, riskiert persönliche Haftung der Geschäftsführung.