-
Am 5.12.2023 hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt beschlossen, sodass die Trilog-Verhandlungen beginnen können.
-
Am 27.5.2022 haben die Ausschüsse des Bundesrates empfohlen, der Veordnung nach Maßgabe der einer Reihe von Änderungen zuzustimmen, insbesondere Erhöhung der Leistungsvorgaben.
-
Am 6.12.2021 wurde die Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung) im BGBl. verkündet.
-
Am 29.6.2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (Verordnung über Maschinenprodukte) im Amtsblatt veröffentlicht. Diese wird nach einer Übergangszeit von 3,5 Jahren ab dem 20.1.2027 in Kraft treten. Zeitgleich wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU außer Kraft treten.
-
Am 17.9.2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität beschlossen.